Zukunftsinvestitionen unterstützen, Transformation bewältigen: neues BAFA-Förderprogramm

idealworks
2 min readApr 29, 2021

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Anlässlich der andauernden Corona-Pandemie hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Ziel gesetzt, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise mithilfe eines umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspakets entgegenzuwirken. Im Rahmen dessen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ zum 27. März 2021 ins Leben gerufen.

In der Förderrichtlinie, die zum einen die Auswirkungen der Pandemie dezimieren, zum anderen den Produktionsstandort Deutschland stärken soll, werden Automatisierungsprojekte, wie beispielsweise die Automatisierung mit fahrerlosen Transportsystemen, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Welche Investitionen werden bezuschusst?
Förderungsfähig sind Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und –prozessen — dabei verweist das Bundesamt explizit auf die Etablierung einer „Industrie 4.0“-fähigen Infrastruktur, beispielsweise durch den Einsatz von Robotern oder autonom fahrenden Fahrzeugen in der Produktion.

Wie hoch ist die Bezuschussung?
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400.000 EUR
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1,2 Mio. EUR
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3,5 Mio. EUR
20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9,0 Mio. EUR

Die BAFA-Förderrichtlinie bezuschusst Automatisierungsprojekte, wie den Einsatz von Robotern und autonom fahrenden Fahrzeugen, mit bis zu 50 Prozent.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen zur besagten Industrie. Ein Unternehmen ist dann bezugsberechtigt, sofern es mindestens 75 % seiner Umsätze durch die Fahrzeug- und Zulieferindustrie generiert.

Was gilt es zu beachten?
Für April 2020 bis Juni 2020 muss ein Umsatzrückgang von mindestens 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden — in Verbindung stehend mit den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Zudem darf das Vorhaben, welches auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden muss, noch nicht gestartet sein.

Die Anträge können noch bis zum 30. September 2021 eingereicht werden. Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier oder unter www.bafa.de. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter sales@idealworks.com zur Verfügung.

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